Piratenpartei Schleswig-Holstein
Schallende Ohrfeige aus Karlsuhe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 12:34 Uhr

Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden.

Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird.

Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle.

Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!

 


Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:

 

Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010

Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.

»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«

»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.

 


 

Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts

Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts

P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 16:16 Uhr
 
Livestream von der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 07:29 Uhr

Gespannt warten alle auf die heutige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das wir spätestens seit der Aussage des SPD-Politikers Thomas Rother als "zeitlich begrenzten Generalverdacht" gegen die Bevölkerung kennen. Sobald das Urteil bekannt ist, werden wir darauf reagieren.

Den Livestream zur Urteilsverkündung gibt es bei PHOENIX hier zu sehen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 07:38 Uhr
 
Mahnwache vor der Kieler Staatskanzlei PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Donnerstag, 25. Februar 2010 um 07:16 Uhr

Am Vorabend der Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), hielt der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland eine Mahnwache vor der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Carstensen ab. Die Piraten wollten damit gegen einen Vertragsentwurf demonstrieren, der im besten Fall nur dilettantisch gemacht und völlig intransparent zustande gekommen ist. Seine Auswirkungen sind jedoch fatal für das deutsche Internet und kommen einer Zensur gleich.

Zwei Stunden lang demonstrierten 25 Piraten bei klirrender Kälte am 23.02.2010 vor der Staatskanzlei. Die Anzahl der auf dem VIP-Parkplatz davor abgestellten Luxuslimousinen und die Aufregung von Polizei und Landtagssicherheit lassen den Schluss zu, dass neben dem Ministerpräsidenten hochrangige Politiker in der Staatskanzlei waren. Immer wieder wurden die gewohnt friedlich auftretenden Piraten aufgeregt aus der Staatskanzlei beäugt. Die Fahrer der Limousinen besetzten mit dem Eintreffen der Piraten zwei Stunden „sicherheitshalber“ die Fahrzeuge. Zwei Streifenfahrzeuge der Polizei „begleiteten“ die Mahnwache der Piraten.Mahnwache vor der Kieler Staatskanzlei

Schon an dieser Stelle wird deutlich, wie rückständig die demokratische Kultur im Land Schleswig-Holstein ist. Andernorts wurden Piraten, die gleichfalls Mahnwachen vor Staatskanzleien abhielten, zu Gesprächen eingeladen wie beispielsweise in Hessen, wo sich Ministerpräsident Roland Koch eine halbe Stunde Zeit nahm, um sich mit den Piraten auszutauschen. In Nordrhein-Westfalen vereinbarte der zukünftige CDU-Generalsekretär Gespräche mit den Piraten. In Schleswig-Holstein jedoch löst eine Mahnwache der Piraten hektische Betriebsamkeit der Sicherheitsorgane aus. Kenner der schleswig-holsteinischen Politszene überrascht dieses ängstliche Demokratiebewusstsein nicht. Eine Presselandschaft, die von einem die Piratenpartei bewusst ignorierenden Zeitungsverlag beherrscht wird, und eine schon legendär unterirdisch schlechte parlamentarische Umgangskultur, die ihresgleichen in Deutschland vergeblich sucht, verengen naturgemäß den eigenen Horizont und lösen Angst aus, wenn Bürger friedlich ihr Recht wahrnehmen, gegen politische Fehlentscheidungen zu demonstrieren.

Die Piraten entzündeten vor der Staatskanzlei in einer eigens dafür mitgebrachten Schale ein Feuer, das symbolhaft darstellen sollte, wie sehr sie Feuer und Flamme für Bürger- und Freiheitsrechte und gegen Zensur sind. De facto führt der JMStV die Zensur in das deutsche Internet ein. Er stellt die Provider und die Anbieter von Internetinhalten vor schier unlösbare Probleme. Deutschland macht sich mit dem JMStV zum Eldorado für Abmahnanwälte und weltweit zum Internetdeppen. Die technisch kaum umsetzbare Jugendschutzkennzeichnung von Internetinhalten trägt einmal mehr die fachkundige Handschrift derjenigen, die von der Internetgemeinde als „Internetausdrucker“ bezeichnet werden.

Würde der JMStV analog im Straßenverkehr angewendet werden, müssten Autohändler für die Geschwindigkeitsübertretungen ihrer Kunden haften, denn für die Umsetzung der Jugendschutzsperren haben dem Vertragsentwurf zufolge die Provider zu sorgen, die bei Nichtbeachtung in Anspruch genommen werden sollen. Dass Erziehung immer noch das grundgesetzliche Privileg der Eltern ist, lässt der JMStV gleichfalls außer Acht. Ein nicht mit entsprechender Jugendschutzkennzeichnung versehenes Internetangebot soll der deutsche Internetnutzer künftig nur in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr lesen können. Dass es „www“ (World Wide Web) heißt und damit ein internationales Angebot vorhanden ist, welches sich nicht um deutsche Engstirnigkeiten kümmern wird, scheint den Gestaltern des Entwurfes für den JMStV nicht bekannt zu sein und unterstreicht deren Stümperhaftigkeit.Wenn es weitergeht, sind  die Grablichter für das Grundgesetz angebracht!

Nicht nur die Piraten fragen sich, warum der JMStV völlig intransparent in den Hinterstübchen der Staatskanzleien gestaltet wurde? Hätten die Piraten den Entwurf, der bis zuletzt immer wieder überarbeitet wurde, nicht ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt, wären die deutschen Internetnutzer irgendwann von seinen Folgen überrascht worden. Da wurde im stillen Kämmerlein von Staatskanzleien die Bevormundung einer ganzen Nation vorbereitet und außer den Piraten hat es niemand gemerkt. Da muss natürlich nach denen gefragt werden, die wahrheitswidrig immer noch behaupten, sie wären die Eigentümer der piratischen Positionen. Wir erinnern uns daran, dass in den Bundesländern auch die GRÜNEN und die FDP Regierungsverantwortung tragen. Ein ernsthaftes Engagement für Bürger- und Freiheitsrechte erwartet spätestens jetzt niemand mehr von beiden.

Die Piraten „bedanken“ sich bei den „Internetausdruckern“ dafür, dass sie infolge des JMStV nach dem Zugangserschwerungsgesetz nun eine weitere Dauerbaustelle betreuen dürfen, die ihnen weiteren Zulauf verschaffen wird. Gleichzeitig stellen die Piraten einmal mehr fest, dass es viel schöner wäre, in einem Land zu leben, dass die Piratenpartei nicht mehr braucht.

Mehr Informationen zur Mahnwache:

 

 

 

 

Presseartikel zur Mahnwache vor der Staatskanzlei mit vielen Fotos

Video von der Mahnwache

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 27. Februar 2010 um 08:09 Uhr
 
Bundespräsident Köhler unterschreibt das Zensurgesetz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Mittwoch, 17. Februar 2010 um 14:15 Uhr

So ist es eben in Deutschland. Was begonnen wird, das wird auch beendet - einerlei, wie sinnlos es ist. Bundespräsident Horst Köhler hat heute das als Zugangserschwerungsgesetz bezeichnete Zensurgesetz unterzeichnet. Damit tritt in Kraft, was die große Koalition unter Zuhilfenahme aller sauberen und schmutzigen Tricks gegen den Willen breiter Bevölkerungskreise (über 134.000 Petenten zeichneten allein die Online-Petition) am 18. Juni 2009 im Bundestag beschlossen hat.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition wurde das Problem für ein Jahr vertagt. Wir konnten in den letzten Wochen durchaus auch den Eindruck gewinnen, die Politik habe dazu gelernt. Innenminister de Maiziere und andere schienen ja begriffen zu haben, das Löschen besser als Sperren ist.

Mithin haben wir seit heute ein Gesetz, das keiner will und das vom Ansatz her ungeeignet ist, dem Übel Kinderpornographie im Internet wirksam zu begegnen.

Oder war das alles nur taktisches Geplänkel zur Gesichtswahrung für die Partei, deren Vorsitzender von sich selbst gesagt hat, er sei die "Freiheitsstatue dieser Republik"? Ist der Koalitonsvertrag nur Sand für bürgerrechtliche Augen? Hat man darauf gesetzt, dass sich nach den Wahlen niemand mehr für dieses Thema interessiert?

Wenn die Leute am Fuße der Freiheitsstatue jetzt nicht sichtbar und spürbar alles unternehmen, um das Zensurgesetz möglichst schnell unwirksam zu machen, weiß auch der Letzte, dass die Bürgerrechte keinesfalls Sache der FDP sind.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. Februar 2010 um 14:56 Uhr
 
Warum nicht gleich so? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Montag, 08. Februar 2010 um 21:04 Uhr

Wie heute aus den Medien (z.B. hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html) zu erfahren ist, wird das aus dem bürgerrechtsfeindlichen Abstimmungsmarathon des Bundestages vom 18. Juni 2009 bekannte Zensurgesetz, im Amtsdeutsch "Zugangserschwerungsgesetz" genannt, nun endgültig auf dem Schrottplatz der politischen Unfähigkeit entsorgt. Damit endet das eigentlich bis zum Ende 2010 datierte Junktim aus dem schwarz-gelben (Kollisions)Koalitonsvertrag. Man will nun regierungsseitig den Schwerpunkt auf das Löschen legen und einen neuen Enwturf vorlegen.

Über 130.000 Menschen hatten sich in der bislang größten Onlinepetition klar dagegen ausgesprochen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Urslula von der Leyen, verdankt dem von ihr vehement vertretenen Gesetz vermutlich lebenslang den Spitznamen "Zensursula", wobei sich die mögliche Betroffenheit durchaus in Grenzen halten sollte. "Zensursula" hat kampagnenartig einfach zu viele, auch unwahre Register gezogen, um mit derbem Populismus zu punkten.

Keine andere Partei hat sich an dieser Stelle so intensiv um die Freiheit im Internet verdient gemacht wie eben die Piratenpartei. Keine andere Partei hat sich in diesem Zusammenhang so klar gegen Zensurbestrebungen aufgestellt wie die Piratenpartei. Wir Piraten haben stets dem Löschen von kinderpornographischen Inhalten den Vorrang gegeben. Durch die Piratenpartei bekamen Millionen von deutschen Internetnutzern eine unüberhörbare Stimme für die Freiheit!

Dem trägt Schwarz-Gelb jetzt endlich Rechnung. Warum nicht gleich so? In Adaption einer gewissen Baumarktreklame bietet sich der Tipp an: Man sollte vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt!

Klar ist auch, dass es der FDP - zumindest vorläufig - in der öffentlichen Wahrnehmung gelungen ist, den Totalverlust der eigenen Glaubwürdigkeit so gerade eben noch einmal zu vermeiden. Das nächste Problem wird genau diese Glaubwürdigkeit auf eine weitere Probe stellen mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).

Dieser Gesetzentwurf ist de facto nichts anderes als eine auf die Schultern der Provider abgeladene Internetzensur. Das Einrichten von Altersklassen im Internet, denen bestimmte Inhalte nicht gezeigt werden dürfen, soll durch so genanntes "Labeln" gestaltet werden. Ein Internetangebot hat beispielsweise das Label "12 Jahre". Elfjährigen soll dieses Internetangebot durch sich an den Labeln orientierende Filter vorenthalten werden. Dass so etwas praktisch eigentlich unmöglich ist, ist den "Internetausdruckern mit Regierungsverantwortung" (noch) nicht zu vermitteln. Aber, die Piraten werden - wie schon beim Zensurgesetz - ihre unbestrittene Kompetenz dabei ins Spiel bringen, gefragt oder ungefragt. Verwaltungsökonomisch sinnvoller wäre es, wenn sich Schwarz-Gelb beim Internet-Blindekuh-Spiel dieses Mal gleich der Hilfe der Piraten bedienen würden. Der Dank unseres Bundespräsidenten, der nicht schon wieder einen untauglichen Gesetzesentwurf prüfen müsste, wäre ihnen sicher.

Gibt es da nicht auch einen juristischen Grundsatz, wonach es per se gesetzeswidrig ist, Unmögliches zur verpflichtenden Norm für alle zu machen?

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 08. Februar 2010 um 22:05 Uhr
 
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